Bike Leasing

Leasing für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Leicht gemacht.

 

Leasing einfach gemacht

Bei Bikeleasing-Service erhalten Sie Ihr rundum sorglos Paket

für E-Bikes/Pedelecs/S-Pedelecs, MTB's, Rennräder, Trekkingräder oder Fat-Bikes.

Die Anwendung der Möglichkeit der steuerlichen Gleichstellung von Dienstfahrrädern gegenüber den traditionellen Dienstwagen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. So statten bereits viele Firmen Ihre Mitarbeiter sowohl mit E-Bikes als auch mit "normalen" Fahrrädern wie MTB, Rennräder, etc. aus.

 

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.

Das bedeutet:

Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. 
Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Fahrräder/E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.

Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/E-Bikes erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann.

Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die E-Bikes mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.

Vorteile Unternehmer:

  • Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
  • Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
  • Motivierung der Mitarbeiter
  • Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
  • Verbesserung der CO2-Bilanz

Vorteile Arbeitnehmer:

  • Hochwertiges Dienstrad
  • Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
  • Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
  • 1% Regelung wie beim Dienstwagen
  • Steuervorteil - viel günstiger als Kauf
  • Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
  • Private Nutzung